Hinweis für Betroffene

Nicht nur bei vertraglichen Unstimmigkeiten gelten kurze gesetzliche Fristen! Zur Sicherheit deswegen: Nach einem Vorfall unbedingt ein Gedächtnisprotokoll anfertigen und spätestens am Folgetag morgens die Arbeiterkammer bzw. die Gleichbehandlungsanwaltschaft kontaktieren!